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   BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67   

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BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67 (https://dejure.org/1968,497)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1968 - I C 13.67 (https://dejure.org/1968,497)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1968 - I C 13.67 (https://dejure.org/1968,497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines Ausländers wegen der Vornahme einer strafbaren Handlung in der Bundesrepublik - Versagung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an einen Staatsangehörigen eines Staates der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 245
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64

    Auslieferung I

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67
    Wenn dies nach italienischem Recht möglich ist, so ist die deutsche Ausländerbehörde nicht gehalten, durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder durch Duldung des weiteren Aufenthalts die Anwendung des italienischen Rechts auf den Kläger unmöglich zu machen (vgl. dazu auch BVerfGE 18, 112).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - MDR 1969, 245 = VerwRspr. 19, 964 = Buchholz BVerwG 402.24 § 10 AuslG Nr. 4) entschieden, daß die Ausweisung nicht den Zweck habe, ein bestimmtes menschliches Verhalten zu ahnden, sondern einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen.
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Davon muß sich die Ausländerbehörde leiten lassen und zu diesem Zweck muß die Ausweisung erforderlich sein (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 4]; BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [138]).
  • BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77

    Einschränkung des Ermessensspielraums nach ausländerbehördlicher Ermahnung

    Der Senat hat in den von der Beschwerde angeführten Urteilenvom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - (Buchholz a.a.O. Nr. 4) undvom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - (a.a.O. S. 293 f.) dargelegt, daß durch die Ausweisung nicht ein bestimmtes menschliches Verhalten geahndet, sondern einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer künftigen Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorgebeugt wird; die Ausweisung muß zur Verhütung einer (erneuten) Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sein.

    Das Berufungsgericht ist gerade in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von der ordnungsrechtlichen Natur der Ausweisung ausgegangen, wie sie u.a. in den Urteilen des Senats vom 11. Juni 1968 (a.a.O.) und 16. Juni 1970 (a.a.O.) dargelegt worden ist.

  • BVerwG, 31.01.1974 - I B 90.73

    Ausweisungsverfügung nach Verurteilung wegen eines Verbrechens - Vorbeugung vor

    Die Revision kann auch nicht wegen der vom Kläger geltend gemachten Abweichungen des Berufungsurteils von den Urteilen des beschließenden Senats vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - (MDR 1969, 245 = VerwRspr. 19, 964 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4) und vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - (DRspr. V [549] Bl. 277 = JB 1969, 474 = GewArch. 1971, 65 - VerwRspr. 20, 847 - Buchholz a.a.O. Nr. 11) zugelassen werden.

    Das Berufungsgericht versteht den Zweck der Ausweisung im angefochtenen Urteil nicht anders als das Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwG I C 13.67 dahin, daß "einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder einer künftigen Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorgebeugt" wird.

  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 31.90

    Angemessene Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an der Ausreise eines

    Mit dieser Würdigung hat das Berufungsgericht keine grundsätzliche Problematik berührt, sondern sich in einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Rahmen bewegt (vgl. Urteile vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4 ; vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 117 ; Beschluß vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 21.84 - ferner OVG Hamburg, NVwZ 1985, 65 [OVG Hamburg 30.08.1983 - Bs V 87/83]).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89

    Ausweisung eines Ausländers wegen der Begehung einer Straftat - Ermessenspielraum

    Dafür gibt insbesondere ihr Hinweis auf die Urteile des beschließenden Senats vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4 = VerwRspr. 19, 964) und vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - (BVerwGE 57, 61) nichts her.
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtgemäße

    Der besondere Ausweisungsschutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV setzt voraus, daß im Zeitpunkt der Ausweisung der Aufenthalt des Ausländers ununterbrochen mehr als fünf Jahre lang ordnungsmäßig war (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 4]; BVerwGE 37, 227; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 - und vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz a.a.O. § 17 AuslG Nr. 1]).
  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ein Sachverhalt, der nach § 10 Abs. 1 AuslG eine Ausweisung rechtfertigt, ist aber nicht schon ohne weiteres mit der Verwirklichung eines Ausweisungstatbestandes gegeben (vgl. Urteile vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [MDR 1969, 245 = VerwRspr. 19, 964 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4] und vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [JR 1969, 474 = GewArch. 1971, 65 = VerwRspr. 20, 847 = Buchholz a.a.O. Nr. 11]).
  • BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung - Befristete Ausweisung

    Im übrigen hat der Senat bereits entschieden, daß die Ausländerbehörde in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich nicht verpflichtet ist, durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Anwendung des t. Strafrechts auf t. Staatsangehörige zu verhindern; das gilt auch insoweit, als das türkische Strafrecht vom deutschen abweicht (vgl. Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 1 CB 40.81 - ferner BVerfGE 18, 112 [116 ff.]; Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 1 BvR 1252/81 -).
  • BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen mehr als fünf Jahre ordnungsmäßig gewesen sein muß (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4]; BVerwGE 37, 227 [230]; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 - und vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz a.a.O. § 17. AuslG Nr. 1]).
  • BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 41.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Überprüfung der Befristung der Wirkungen der

  • BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79

    Beiziehung der Strafakten - Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik

  • BVerwG, 06.04.1984 - 1 B 140.83

    Bestimmung des entscheidungserheblichen Zeitpunktes im Falle einer Ausweisung

  • BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 04.10.1976 - 1 B 113.76

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen strafgerichtlicher Verurteilung im

  • BVerwG, 22.12.1981 - 1 B 169.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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